Mittel und Beratung für die Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg

Im Rahmen des baden-württembergischen Landesprogramms “Quartier 2020” wurde für Kommunen ein Sonderförderprogramm aufgelegt, um diese bei der Entwicklung und Umsetzung von alters- und generationengerechten Quartiersprojekten zu unterstützen.  Zwischen 10.000 und 30.000 Euro kann eine Kommune je Quartier beantragen.

Auch zivilgesellschaftliche Gruppen, die zu einem inklusiven Miteinander im Quartier beitragen wollen, können inhaltliche Hilfe in Form von Beratung erhalten, – die antragstellende Gruppe muss hierfür kein eingetragener Verein sein, also auch Netzwerke können sich um Beratungsgutscheine bemühen, siehe das Programm “Gut beraten”.

Informieren Sie sich bei Interesse auf der folgenden Webseite:
https://www.quartier2020-bw.de/angebote/beratung_foerderung

Am 25. Juli 2018 wird vom Land auch ein Fachtag zum Thema “Quartiersentwicklung” organisiert, der im Hospitalhof in Stuttgart stattfindet und allen Interessierten offensteht. Das Programm und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier:
https://www.quartier2020-bw.de/angebote/vernetzung_information/__Vernetzung-Information.html

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