Breite Beteiligung fördern – Positionspapier der Allianz für Beteiligung

Die baden-württembergische Allianz für Beteiligung will die Teilhabe aller an der Gestaltung unserer Gesellschaft möglich machen. Viele Menschen können sich häufig nur dann beteiligen, wenn für sie eine „Infrastruktur für Beteiligung” vorhanden ist. Um dieses Thema gemeinsam mit Interessierten und Betroffenen anzugehen, wurde im vergangenen Jahr ein Runder Tisch zum Thema eingerichtet und ein Konzept für breite Beteiligung in Baden-Württemberg erarbeitet. Ein Positionspapier fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

Im Positionspapier auf S. 8 heißt es: “Die Beratung von Prozessen breiter Beteiligung ist auch im Rahmen des Programms »Gut Beraten« möglich.” Wer also vor Ort einen inklusiven Beteiligungsprozess starten will und hier noch Hilfe braucht, kann sich um Beratung im Rahmen des Gut Beraten-Programm bewerben.

Genossenschaftliche Quartiersentwicklung

Der Landeswettbewerb zum Thema “Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung” startete am 16.07.20. Bis zum 12. März 2021 können sich Quartiersprojekte, die eine genossenschaftliche Umsetzung anstreben, bewerben. Bereits seit Juni können sich alle interessierten Initiativen kostenlos und umfassend vom BWGV beraten lassen. Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Roadshow-Termine über das Projekt und den Wettbewerb im August und September: In vier Online-Talk-Shows wird mit hochkarätigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Praxis die Chancen der genossenschaftlichen Quartiersentwicklung diskutiert:

  • 17.08., 14-16 Uhr
  • 24.08., 14-16 Uhr
  • 31.08, 14-16 Uhr
  • 10.09., 14-16 Uhr

Nähere Infos sowie die Zugänge zu den Online-Talks finden Sie auf der Webseite des BWGV. Es wurde auch eine Online-Plattform zur Vernetzung der Interessierten eingerichtet auf https://21zone.eu/topics/19511/feed

Nachbarschaftsbänkle im Lehenviertel muss weg

Das Ordungsamt hat ein ungenehmigtes Nachbarschaftsbänkle in Stuttgart-Süd, das jahrelang Treffpunkt der Nachbarschaft war, verboten, siehe den Artikel in der Stuttgarter Zeitung.

Im Zeitungsartikel gibt das Ordnungsamt allen einen Tipp, die gerne eine Nachbarschaftsbank etablieren wollen: “Wer im öffentlichen Raum etwas aufstellen wolle, solle den Weg über den Bezirksbeirat nehmen, sein Projekt dem Gremium vorstellen und es offiziell genehmigen lassen. Das berge auch Vorteile: „Wenn wir etwas genehmigen, dann regeln wir auch die Probleme – etwa mit dem Lärmschutz.“ “

Studie “Engagement in der Corona-Krise”

“Lokal kreativ, finanziell unter Druck, digital herausgefordert” – das ist das kurze Fazit aus 45 qualitativen Interviews, die von ZiviZ im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft durchgeführt wurden. Die Broschüre über das freiwillige Engagement in der Corona-Krise steht zum freien Download zur Verfügung:
https://www.ziviz.de/medien/freiwilliges_engagement_corona-krise

Erfahrungsaustausch – “Engagement in Corona-Zeiten”

Die baden-württembergische Allianz für Beteiligung lädt Aktive und Organisationen aus der Zivilgesellschaft dazu ein, ihre Erfahrungen aus der Corona-Zeit zu teilen: wie hat sich das Engagement entwickelt, wo liegen die Probleme und was kann man daraus lernen für ein Leben mit und nach Corona?

Um die Erfahrungen abzufragen hat die Allianz einen Fragebogen vorbereitet, eine virtuelle Pinnwand eingerichtet und ein “Geh-Spräch” für einen analogen Austausch entwickelt, der den aktuellen Abstandsregeln entspricht.

Mehr Infos finden Sie auf der Webseite der Allianz:
Aktion “Gemeinsam Voran-Gehen”

Stuttgarter Bürgerfrühstück – gemeinsam zu Hause

Die Corona-Pandemie macht es unmöglich, dass das Bürgerfrühstück der Bürgerstiftung Stuttgart wie in der Vergangenheit auf dem Kleinen Schloßplatz stattfindet. Aber es gibt dafür in diesem Jahr eine dezentrale Alternative: Die Bürgerstiftung kommt mit frischen Brötchen zu Ihnen nach Hause!

“Decken Sie am Sonntag, den 28. Juni 2020 zuhause den Frühstückstisch und laden Sie Nachbarn, Freunde oder Familie dazu ein. Wichtig: Selbstverständlich gilt es auch dabei, unbedingt die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen einzuhalten.”

Gemeinsam frühstücken für den guten Zweck – hier geht es zur Anmeldung
https://www.buergerstiftung-stuttgart.de/bf2020

Stuttgart Inklusiv – der Stadtführer für alle

Der neue barrierefreie Online-Stadtführer für alle informiert über die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Gebäuden in Stuttgart. Man findet hier zentimetergenaue Angaben zu Stufenhöhen und Türbreiten, zu vorhandenen Aufzügen und Toiletten. Es gibt detaillierte Informationen über Leitsysteme und Markierungen für sehbehinderte und blinde Menschen. Ebenso Informationen dazu, ob Angebote für hörbehinderte oder gehörlose Menschen vorhanden sind. Auch Mensch mit Kinderwagen, Rollator und Gehstock profitieren von den Angaben im Online-Stadtführer.

Viele ehrenamtliche Erheber*innen haben mitgeholfen, die Daten für den Stadtführer zusammenzutragen. Wenn auch Sie freiwillig kartieren wollen, dann nehmen Sie  Kontakt mit der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung auf : 0711/216-60679 oder info.bhb@stuttgart.de

Virtuelle Treffen – welche Instrumente gibt es?

Die Selbsthilfekontaktstelle Stuttgart (KISS) hat zusammengetragen, über welche Plattformen und Anbieter man Video- und Telefonkonferenzen machen kann. Die Liste geht von Skype bis Blizz und hat auch verschlüsselte, faire und ökologische Angebote auf der Liste.

In der Corona-Krise nutzen schon sehr viele Engagierte, Initiativen und Organisationen diese Form der virtuellen Treffen. Machen Sie mit! Starten Sie z.B. eine Telefonkonferenz in Ihrer Nachbarschaft, Kirchengemeinde,  sozialen Einrichtung und laden Sie zum gemeinsamen Gespräch ein.

Mit gutem Beispiel voran geht der Stuttgarter treffpunkt 50plus, der ein “Offenes Foyer am Telefon” anbietet.

Handlungsfähigkeit von Vereinen in der Corona-Krise

Via BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen):

“Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen können auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Vereine können jetzt auch dann Beschlüsse fassen, wenn ihre Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere “virtuelle Sitzungen” vorsehen. Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde dafür eine Ausnahmeregelung aufgenommen. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat außerdem ein Dokument veröffentlicht „Fragen und Antworten: Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise“.
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